Zuerst ein Hinweis auf das formale Erfordernis für die Haltung von Geflügel:

 

Tatsächlich bedarf auch die rein hobbymäßige, nicht gewerblich betriebene Haltung von Geflügel einer offi-ziellen Anmeldung beim Veterinäramt und der Tier-seuchenkasse. Der Aufwand dafür hält sich aber immerhin in erträglichen Grenzen, ebenso ist die sich daraus erge-bende Pflicht zum Führen eines Impfbuches nicht so auf-wendig, wie es zunächst erscheinen mag.

 

Allein aus diesem Grund allerdings sind fast alle privaten Halter von Hühnern und anderem Geflügel in einem RGZV, also einem regionalen Rassegeflügelzuchtverein, auch wenn Rassegeflügel oder Zucht allgemein erstmal gar nicht vorgesehen ist. Ein solcher Verein bietet in Kooperation mit einem Tierarzt seinen Mitgliedern einen sehr einfachen Impfservice an: in den geforderten Inter-vallen können sich die Mitglieder eine ihrem Ge-flügelbestand entsprechende Menge Impfstoff abholen, der dann dem Wasser in der Tränke hinzugefügt wird. Das ist schon alles - die Eintragung im Impfbuch und die Impf-bestätigung des Tierarztes erfolgt über den Verein. Natürlich kann man dort auch Information zur Anmeldung der Geflügelhaltung bekommen, wenn sich Unklarheiten ergeben sollten. 

 

Ein Hinweis noch zur Haltung von Gänsen und Enten: da die Vogelgrippe von ihnen zwar übertragen werden kann, dieses Geflügel aber nicht unbedingt daran erkrankt, muß pro 10 Enten oder Gänsen ein sogenanntes Indikator-Huhn gehalten werden. Diese Indikator-Hühner müssen in direktem Kontakt mit den Enten oder Gänsen laufen, es genügt also nicht, wenn irgendwo in der Nachbarschaft Hühner sind.

Informationen zur Anmeldung einer Geflügelhaltung finden sich hier:

Futter, Einstreu & Mist

 

Futter für die verschiedenen Geflügelarten, natürlich auch Kükenaufzuchtfutter, gibt es beim Landhandel und in Raiffeisenmärkten. Dort bekommt man auch Späne zum einstreuen. Alternativ kann man Stroh auch in Form von leicht transportablen HD-Ballen (HD = Hochdruck) von Landwirten bekommen, die Größe eines solchen Ballens liegt bei etwa 40x50x80 cm und einem Gewicht von etwa 10 kg. Der Mist, gerade von Hühnern, ist ein idealer Dünger und kann dafür zur Reife auf jedem Komposthaufen gelagert werden. Wenn diese Möglichkeit nicht besteht, kann vielleicht eine Abla-dung auf einem Misthaufen in der Nachbarschaft vereinbart werden, im ungünstigsten Fall kann der Mist über den Restabfall entsorgt werden (in die Biotonne darf der Mist nicht!).

Platzbedarf

 

Das günstige Verhältnis von Platzbedarf und Nutzen ist sicher ein wesentlicher Grund dafür, daß Hühner die bevorzugte Geflügelart für die private Haltung und Zucht sind. Während bereits ein einziges Gänsepaar etwa 500 qm Weidefläche mit Wasserstellen benötigt, ein Laufentenpaar mindestens 300 qm - ebenfalls mit Wasserstelle - braucht, ist der Platzbe-darf für Hühner deutlich geringer: für den Auslaufbereich sind etwa 10 qm pro Huhn anzusetzen, im Stallbereich genügt 1 qm für bis zu 5 Hühner. Die Sitzstange muß mindestens 18cm Platz pro Huhn bieten, besser sind aber 30cm. Die im Stallbereich ebenfalls erforderlichen 2-3 Legenester sollten eine Größe von etwa 40x40x40cm haben. Ansonsten wird nur noch eine Tränke und eine Futterrinne im Stall gebraucht, damit die Hühner einziehen können. Je nach Hühnerrasse und Wintertemperaturen kann für die kalte Jahreszeit in manchen Fällen noch eine Rotlichtlampe geeignet sein. Alles Material ist fertig ebenfalls über den  Landhandel, Raiffeisenmärkte oder  Online-Shops erhältlich, kann aber  auch selbst

gebaut werden. Bei den umsetzbaren Fertigställen ist allgemein keinerlei Baurecht oder Genehmigungspflicht zu beachten. Wichtig ist aber eine mardersichere Ge-staltung des Stalles, es müssen also selbst Außen-öffnungen von nur wenigen Zentimetern Durchmesser unbedingt vermieden oder mit festem Gitter (Streckmetall) verschlossen werden. 

   Bei der Haltung von Wachteln werden im kommerziellen Bereich 20 - 30 Wachteln pro qm Stallfläche gesetzt. Wachtelzüchter sehen allerdings den Platzbedarf im Stall ähnlich wie bei Hühnern, also ebenfalls nur 5 oder 6 Wachteln auf einen qm. 

   Für die Taubenhaltung ist der Taubenschlag die Grundvoraussetzung. Für dessen Ausgestaltung gibt es keine verbindliche Norm, vielerorts werden auch heute noch Tauben auf Dachböden gehalten. Dem liegt die Regel zugrunde, daß für 1 kg Taubenmasse ein Raum von 1/4 - 1/2 kbm verfügbar sein soll. Ambitionierte Taubenzüchter orientieren sich eher an dem Standard, den das schweizerische Tierschutzgesetz nennt: Bei einer Mindesthöhe von 1,8m sind 0,5 qm pro Taubenpaar vorgesehen, zudem ist dort eine Freiflugvoliere mit einer Mindestlänge von 3m, einer Mindestbreite von 1m und einer Mindesthöhe von ebenfalls 1,8m vorgeschrieben.

Geflügelhaltung in Wohnvierteln

 

Geflügelhaltung in landwirtschaftlichen Regionen ist in aller Regel völlig problemlos. In Gebieten, die als reine Wohn-viertel ausgewiesen sind, ist allerdings mit Einschränkungen zu rechnen. Private Kleintierhaltung, wozu Geflügelhaltung zählt, ist in Wohngebieten grundsätzlich erlaubt, allerdings gilt dafür ein Bestand von 20 Hennen und einem Hahn als Obergrenze, 7 Hennen und ein Hahn sind in der Regel im-mer zulässig. Leider bleibt das Problem des Krähen: Aus der Vielzahl von Urteilen zu diesem Thema ergibt sich tat-sächlich, daß Hähnekrähen vor 8.00 Uhr und nach 19.00 Uhr untersagt werden kann, in manchen Fällen wurde sogar eine Mittagsruhe für Hähne bestimmt. Umsetzbar ist das am Ende nur mit schallgedämmten Ställen, was aber immerhin eine Möglichkeit darstellt. Es ergibt sich in diesem Zusam-menhang auch die Frage, ob denn ein Hahn wirklich nötig ist: Nein, man kann Hühner ohne Hahn halten, die Hühner legen auch ohne weiteres Eier. Neben der Einschränkung, daß eigene Zucht ohne Hahn naturgemäß nicht betrieben werden kann, entfällt dann aber auch die ordnende und sehr oft streitschlichtende Einflußnahme des Hahns. Immerhin: Das Aufstellen eines mobilen Stalls ist genehmigungsfrei.